• Sprachentwicklungsstörungen

    • Aussprachestörungen

    • orofaziale Dysfunktionen

    • Stottern

    • Poltern

    • Aussprachestörungen

    • orofaziale Dysfunktionen

    • Stimmestörungen

    • Stottern

    • Poltern

    • orofaziale Dysfunktionen

    • Stimmstörungen

    • Stottern

    • Poltern

    • Elternberatung (Sprach- und Sprechförderung)

    • Prävention: schnarchen & Schlafapnoe

    • Video- & Audioanalyse

    • Einzeltherapie

    • Gruppentherapie

    • Intensiv-Intervall-Therapie

Um in unserer logopädischen Praxis einen Termin zu bekommen, brauchen Sie eine Heilmittelverordnung (GKV) oder ein Rezept (privat versichert) und ggf. schon vorhandene ärztliche Befunde. Folgende Ärzte stellen einen logopädischen Behandlungsbedarf fest:

  • Kinderärzt:innen

  • Allgemeinärzt:innen

  • HNO Ärzt:innen

  • Pädaudiolog:innen

  • Kieferorthopäd:innen

  • Zahnärzt:innen

  • Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung behandeln wir Privatpatient:innen auf der Basis eines Vertrages zwischen Patient:in und Praxis.

    Die Behandlungen werden vorerst von dem/der Privatpatient:in selbst getragen. Je nach Art und Umfang Ihrer Versicherung, werden die Behandlungskosten komplett oder teilweise von Ihrer privaten Krankenversicherung zurückerstattet. Informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse.

  • Patient:innen unter 18 Jahren

    Die Krankenkasse übernimmt die Therapiekosten in der Logopädie zu 100%.

    Patient:innen über 18 Jahren

    Die Krankenkasse übernimmt die Therapiekosten in der Logopädie zu 90%. Die restlichen 10% müssen anhand dem Gesetzt als Eigenanteil privat gezahlt werden. Zudem müssen 10€ pro Rezept eigenständig bezahlt werden. Die 10% Eigenanteil pro Rezept und 10€ Rezeptgebühr wird direkt mit uns abgerechnet.

    Befreiung von der Zuzahlungspflicht

    In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit, dass Sie sich von der Zuzahlungspflicht befreien lassen können. Für genauere Informationen erkundigen Sie sich bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse. Ausnahmen von der Zuzahlungspflicht sind versicherte Personen der:

    • Gemeindeunfallversicherung

    • Berufsgenossenschaft

    • freien Arzt- und Medizinkasse

    • Postbeamtenkrankenkasse (A-Mitglieder:innen)

    • freien Heilfürsorge (Polizei, Bundeswehr, Zivildienst & Bundesgrenzschutz)

    • i.d.R. Heimbewohner

Wir nehmen Kontakt mit Ihnen auf und vereinbaren ein Erstgespräch.

Nachdem ein passender Termin gefunden wurde, holen Sie das Rezept von Ihrer Arztpraxis ab. Bitte beachten Sie, dass ein Rezept für die Logopädie ab dem Ausstellungsdatum für 28 Tage gültig ist.

Der Termin findet vor Ort in der Praxis statt. Im Gespräch wird eine Anamnese und Erstdiagnostik durchgeführt.

Anschließend werden weitere Schritte zusammen besprochen und entschieden, ob eine Therapie stattfindet.

Therapien finden meistens 1-2x pro Woche für 45 Minuten statt. Manchmal werden Behandlungseinheiten von 30 oder 60 Minuten verordnet.

In der Regel werden 10 Therapieeinheiten pro Rezept verschrieben. Anschließend können Sie nach Bedarf eine neue Verordnung in Ihrer zuständigen Arztpraxis holen.

Wir haben Ihr Interesse geweckt?

Unsere Praxis für Logopädie liegt zwischen den Kupferbergterrassen und dem Schillerplatz.

Für Ihre Anfahrt mit dem Auto stehen Ihnen öffentliche Parkplätze und die Parkhäuser Schillerplatz und Kupferbergerrassen in der näheren Umgebung zur Verfügung. Falls Sie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind ist die Bus- und Straßenbahnhaltestelle Schillerplatz nur drei Gehminuten von der Praxis entfernt.